Wer wir sind
Unser Wahlprogramm
Vertrauen Stärken
Kommunalwahlprogramm 2025 für Marl
Kritische Bürger Marl
Bürgernah. Ehrlich. Unabhängig.
1. Eines vorweg – damit klar ist, worum es geht:
📢 Am 14. September 2025 ist Kommunalwahl und sie können mit ihrer Stimme wählen, wer für die nächsten 5 Jahre in der Stadt Marl die Entscheidungen trifft.
Wir sind die Wählerliste „Kritische Bürger Marl“, ein neuer Name, aber wir sind unter dem Namen „Grüne Fraktion Marl“ bereits seit 4 Jahren erfolgreich mit 4 Ratsmitgliedern im Marler Stadtrat vertreten. Wir werden auch unter neuem Namen weiterhin energisch für die Marler Bürger eintreten.
Unser Ziel ist es immer noch dem BürgerInnen zu zeigen, was hinter den Mauern des Rathauses beraten, beschlossen, aber auch vertuscht und geheim gehalten wird.
Wir sind der Meinung, dass wir ihre Stimme erhalten haben, weil sie uns vertrauen und zu Vertrauen zählt für uns auch, dass wir offen und mit ihnen über Themen der Stadt sprechen.
Das ist nicht unsere Stadt, die Stadt der Parteien, sondern ihre Stadt, die sie lebenswert gestaltet haben wollen. Zum Gestalten gehört auch ihre Mitwirkung und dazu müssen ihnen auch alle rechtlich zustehenden Fakten bekannt sein.
Wir hoffen, sie damit zu überzeugen und ihre Stimme zu bekommen
2. Finanzen der Stadt 💰
📉 Haushaltssituation
Wir stehen für eine ehrliche Haushaltsführung. Große Investitionsprojekte wie Marschall66, die Sanierung des Rathauses oder der Neubau der Goetheschule belasten den Haushalt mit mehr als 200 Millionen Euro. Diese Vorhaben dürfen die Stadt nicht handlungsunfähig machen. Wir fordern: keine Luftschlösser, sondern klare Prioritäten – mit Fokus auf Bildung, Infrastruktur und Daseinsvorsorge.
🏡 Steuern & Abgaben
Wir lehnen Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger und lokale Betriebe ab. Die Neuberechnung der Grundsteuer darf nicht zu einer Mehrbelastung führen. Auch die Gewerbesteuer muss stabil bleiben – sonst gefährden wir den Mittelstand und damit Arbeitsplätze vor Ort.
📊 Investitionen mit Augenmaß
Wir fordern: Keine neuen Projekte ohne Gegenfinanzierung! Der Schulentwicklungsplan wird enorme Mittel binden. Daher gilt: erst rechnen, dann handeln. Unser Ziel ist ein Haushalt, der Zukunft ermöglicht – statt Risiken vergrößert.
3. Wirtschaft & Digitalisierung 🚀
🏭 Mittelstand statt Großkonzerne
Die großen Industriekonzerne haben der Stadt Marl in den letzten Jahren kaum neue Arbeitsplätze gebracht. Wir setzen daher auf den Mittelstand: auf Handwerksbetriebe, Dienstleister und kleine Produktionsunternehmen, die vor Ort ausbilden, Arbeitsplätze schaffen und ihre Gewinne hier versteuern. Diese Betriebe müssen gezielt unterstützt werden – durch Beratung, Fördermittel und Gewerbeflächen.
👥 Wirtschaftsförderung stärken
Die personelle Ausstattung der städtischen Wirtschaftsförderung reicht nicht aus, um Marl als Wirtschaftsstandort attraktiv zu gestalten. Wir fordern mehr qualifiziertes Personal, das Investoren professionell betreut, Unternehmen berät und Fördermittel systematisch erschließt. Ohne diese Infrastruktur bleibt Wirtschaftsförderung nur ein Schlagwort.
💻 Digitale Verwaltung & Wirtschaft
Die Digitalisierung der Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung für moderne Dienstleistungen. Wir setzen uns für digitale Bürgerdienste ein: Anträge online stellen, Termine digital vereinbaren, Verwaltungsprozesse transparenter machen. Auch die lokale Wirtschaft braucht Unterstützung bei der Digitalisierung – durch Beratung, Netzwerke, Schulungen und digitale Infrastruktur wie Glasfaser.
🛍️ Innenstadt beleben
Der Einzelhandel in Marl steht unter Druck. Wir wollen die Zentren neu beleben: durch attraktive Plätze, mehr Grünflächen, Veranstaltungen, Pop-up-Stores und gezielte Unterstützung kleiner Läden. Leerstand darf nicht zum Normalzustand werden. Wir setzen uns für ein aktives Leerstandsmanagement und kreative Zwischennutzungen ein.
4. Umwelt, Klima & Energie 🌍
🌱 Nachhaltige Stadtentwicklung
Klimaschutz ist kommunale Pflichtaufgabe. Unsere Stadtentwicklung muss nachhaltig, flächensparend und klimafreundlich sein. Wir wollen mehr innerstädtische Nachverdichtung, klimaangepasste Neubauten und mehr Begrünung im öffentlichen Raum.
⚡ Erneuerbare Energien ausbauen
Marl muss Vorreiter in der Energiewende werden. Wir fordern eine konsequente Nutzung von Photovoltaik auf öffentlichen Dächern, die Entwicklung von Windenergie-Standorten und die Förderung klimafreundlicher Heizsysteme. Klimaschutzsiedlungen sollen als Modellprojekte unterstützt werden.
🏛️ Umweltausschuss stärken
Der Umweltausschuss darf kein Anhängsel des Bauausschusses sein. Umweltpolitik braucht ein eigenständiges Gremium, das zentrale ökologische Fragen langfristig verfolgt und die richtigen Weichen stellt.
🐝 Artenvielfalt sichern
Wir wollen mehr Biodiversität: mit Blühwiesen, heimischen Gehölzen und dem Verbot von Schottergärten. Städtische Flächen sollen insektenfreundlich bepflanzt werden. Das stärkt das Stadtklima und schützt Arten.
🚯 Abfall vermeiden
Müllvermeidung statt reiner Entsorgung: Wir setzen uns für Informationskampagnen, Mehrwegangebote und Abfallberatung ein. Der „Besentag“ allein reicht nicht.
5. Verkehr 🚦
🧭 Sicheres Verkehrsnetz
Unsere Straßen, Geh- und Radwege sind in schlechtem Zustand. Wir setzen uns für eine umfassende Sanierung und barrierefreie Gestaltung ein. Besonders gefährliche Stellen – etwa schlecht beleuchtete Überwege – müssen entschärft werden. Verkehrssicherheit für alle steht für uns an erster Stelle.
🚌 Öffentlicher Nahverkehr stärken
Ein starker ÖPNV ist ein Gewinn für alle – sozial wie ökologisch. Wir fordern bessere Taktung, barrierefreie Haltestellen und ein langfristig kostengünstiges Ticket. Busse und Bahnen müssen verlässlich, sicher und komfortabel sein.
🚴 Radverkehr und Mobilitätswende
Marl braucht ein durchgängiges, sicheres Radwegenetz. Wir fordern Fahrradstraßen, sichere Kreuzungen und ausreichend Abstellplätze. Ergänzend muss E-Mobilität gefördert und der städtische Fuhrpark auf E-Antriebe umgestellt werden.
🔇 Lärmschutz und Baustellenmanagement
Verkehrslärm ist ein Gesundheitsrisiko. Wir fordern Lärmschutzwände, lärmmindernde Beläge und Geschwindigkeitsreduzierungen an sensiblen Stellen. Baustellen müssen effizient geplant und besser kommuniziert werden – mit klaren Umleitungen und Zeitplänen.
6. Bildung 🎓
🎒 Bildungsqualität verbessern
Bildung ist die Grundlage für Chancengleichheit. Wir fordern: moderne Schulen mit guter Ausstattung, WLAN und digitalen Endgeräten. Investitionen in Schulgebäude dürfen nicht aufgeschoben werden.
🧑🏫 Inklusion und Sprachförderung
Inklusive Bildung gelingt nur mit ausreichend Fachpersonal. Kinder mit Unterstützungsbedarf sowie Kinder mit Migrationshintergrund müssen gezielt gefördert werden – durch Sprachbildung, Schulsozialarbeit und Kooperation mit Eltern.
🚽 Hygienestandards an Schulen
Saubere Toiletten sind kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für ein gutes Lernumfeld. Wir fordern verbindliche Standards und regelmäßige Kontrolle.
🧒 Frühkindliche Bildung
Kitas müssen Orte der Bildung sein – mit gut ausgebildetem Personal, frühen Sprachförderangeboten und elternfreundlichen Öffnungszeiten. Hier wird der Grundstein für späteren Bildungserfolg gelegt.
7. Kultur 🎭
🎨 Vielfalt fördern
Kultur ist mehr als Unterhaltung – sie ist Teilhabe, Bildung, Identität und Begegnung. Wir wollen die kulturelle Vielfalt in Marl sichern und ausbauen: Theater, Musik, Kunst, Literatur, Film und neue Medien brauchen Raum, Förderung und Öffentlichkeit.
🏛️ Kultur für alle
Kulturelle Teilhabe darf nicht vom Einkommen abhängen. Wir setzen uns für barrierefreie, kostengünstige Angebote ein – für Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Kulturorte sollen Begegnungsorte sein.
👩🎤 Lokale Szene stärken
Die lokale Kulturszene verdient mehr Unterstützung – finanziell und organisatorisch. Wir fördern Projekte von Einzelpersonen, Vereinen und Initiativen. Infrastruktur, wie bezahlbare Proberäume oder Technikverleih, soll bereitgestellt werden.
📣 Kultur als Standortfaktor
Eine lebendige Kulturlandschaft macht Marl attraktiv – für Menschen, Unternehmen und Gäste. Wir fordern eine gezielte Kulturstrategie, die Projekte vernetzt, professionell vermarktet und neue Zielgruppen erschließt.
8. Stadtplanung & Wohnen 🏘️
🏗️ Nachhaltige Stadtplanung
Wir brauchen Stadtentwicklung, die ökologisch, sozial und ökonomisch tragfähig ist. Neubauten sollen ressourcenschonend und klimaangepasst sein. Neue Wohngebiete müssen mit Kitas, ÖPNV und Grünflächen geplant werden.
🏘️ Wohnraum für alle
Wohnen ist ein Grundrecht. Wir fordern: mehr sozialer Wohnungsbau, Förderung von Genossenschaften und Wohnprojekten, bezahlbare Mieten. Niemand soll aus seinem Viertel verdrängt werden.
♿ Barrierefreiheit als Standard
Menschen sollen in Marl alt werden können – in ihren Wohnungen und Quartieren. Wir setzen uns für barrierefreien Umbau, Aufzüge, Wohnberatung und neue inklusive Wohnformen ein.
9. Soziales 🤝
👶 Kinderarmut bekämpfen
Jedes vierte Kind in Marl ist von Armut betroffen. Wir fordern ein kommunales Maßnahmenpaket: kostenlose Mittagessen, Lernförderung, Kultur- und Sportangebote – abgestimmt mit Schulen, Kitas und freien Trägern.
🧑🦳 Lebenswert im Alter
Senioren brauchen soziale Teilhabe, gute Pflegeangebote und bezahlbaren Wohnraum. Wir setzen uns für Treffpunkte, mobile Hilfen und generationenübergreifende Projekte ein.
♿ Inklusion leben
Inklusion ist mehr als Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt wohnen, lernen, arbeiten, mobil sein – mit den notwendigen Unterstützungsangeboten.
🩺 Gesundheit vor Ort
Wir fordern den Erhalt wohnortnaher Arztpraxen und Apotheken, die Sicherung der Notfallversorgung sowie Gesundheitsprävention in Stadtteilen, Schulen und Kitas.
🙌 Ehrenamt stärken
Bürgerschaftliches Engagement verdient Respekt und Rückhalt. Wir wollen Ehrenamtliche entlasten – mit Infrastruktur, Anerkennung und Förderung.
10. Integration & Vielfalt 🌈
🏠 Ankommen ermöglichen
Wir setzen uns für eine menschliche Flüchtlingspolitik ein – mit Wohnraum, Sprachkursen, Bildungszugang und Begleitung. Integration gelingt durch Vertrauen, Begegnung und Beteiligung.
🤝 Vielfalt als Stärke
Marl ist eine bunte Stadtgesellschaft. Wir fördern Projekte, die Begegnungen schaffen – Sprachcafés, interkulturelle Feste, Patenschaften, Empowerment-Initiativen.
🚫 Kein Platz für Hass
Wir stellen uns aktiv gegen Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und Diskriminierung. Behörden müssen Anzeigen ernst nehmen. Schulen und Verwaltung brauchen Sensibilisierung und Fortbildung.
11. Kinder, Jugend & Familie 👨👩👧👦
🧒 Orte für junge Menschen
Jugend braucht Freiräume. Wir fordern offene Kinder- und Jugendarbeit in jedem Stadtteil: Jugendzentren, mobile Angebote, Ferienprogramme, Treffpunkte ohne Konsumzwang.
🗣️ Jugend mitentscheiden lassen
Politik darf nicht über Kinder und Jugendliche hinweg entscheiden. Wir wollen Beteiligungsformate stärken – Jugendparlamente, Hearings, Projektbudgets.
🛡️ Prävention & Schutz
Kinder sollen sicher aufwachsen. Wir stärken Kinderschutz, Gewaltprävention, Schulsozialarbeit und frühe Hilfen für Familien in schwierigen Lebenslagen.
12. Gleichstellung & Antidiskriminierung ⚖️
👩⚖️ Gleichberechtigung herstellen
Frauen verdienen bei gleicher Arbeit oft weniger als Männer – das ist inakzeptabel. Wir fordern: gleichen Lohn für gleiche Arbeit, konsequente Frauenförderung in der Verwaltung und mehr Aufstiegschancen, auch für Teilzeitkräfte.
🏛️ Gleichstellungsstelle stärken
In Marl wurde das Amt der Gleichstellungsbeauftragten verkleinert – ein fatales Signal. Wir setzen uns für eine personell und finanziell starke Stelle ein, die strukturell wirksam arbeiten kann.
👩🎨 Frauenkultur & Beteiligung
Frauen müssen bei Stadtplanung, Kulturprojekten und Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigt werden. Wir fördern gezielt Frauenkulturprojekte und fordern: Frauen planen mit.
🛡️ Schutz vor Gewalt
Wir brauchen mehr Schutzplätze für Frauen, insbesondere barrierefreie Plätze in Frauenhäusern. Die Stadt soll hier gezielt investieren und mit Trägern zusammenarbeiten.
🌈 Vielfalt leben
Wir stehen ein für die Rechte von LSBTIQ*-Menschen. Queeres Leben braucht Sichtbarkeit, Schutzräume und Unterstützung – im Alltag wie in der Kultur.
🚫 Kein Platz für Hass
Wir bekämpfen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung in jeder Form – durch Bildung, Aufklärung, Unterstützung von Betroffenen und klare Haltung in Verwaltung und Gesellschaft.
13. Arbeit & Gerechtigkeit 💼
💼 Lokale Wirtschaft stärken
Bei öffentlichen Aufträgen muss der Grundsatz gelten: regional, fair, nachhaltig. Subunternehmen, die durch Dumpingpreise kleine Betriebe verdrängen, lehnen wir ab.
🌍 Klimajobs schaffen
Die Energiewende bringt auch neue Jobs – in Handwerk, Planung, Energieberatung. Diese Potenziale wollen wir in Marl nutzen und durch die Stadt fördern lassen.
👩🔧 Inklusive Arbeitswelt
Menschen mit Behinderung brauchen mehr Zugänge zum Arbeitsmarkt. Die Stadt muss Betriebe über Integrationsarbeitsplätze informieren und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
👨👩👧👦 Vereinbarkeit ermöglichen
Gute Arbeit muss sich mit Familienleben vereinbaren lassen – auch in der Verwaltung. Flexible Arbeitszeitmodelle und Aufstiegsmöglichkeiten für Teilzeitkräfte gehören dazu.
🧑🏫 Öffentlich geförderte Beschäftigung
Wir setzen uns für mehr öffentlich geförderte Beschäftigung ein – sinnvoll, sozial, tariflich abgesichert. Wer arbeitet, verdient Respekt und Perspektive.
🌐 Integration durch Arbeit
Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete brauchen berufliche Perspektiven. Sprache, Anerkennung von Abschlüssen, Weiterbildung und gezielte Vermittlung müssen gestärkt werden.
14. Tierschutz & Natur 🐾
🐶 Tierheim erhalten
Das Tierheim in Marl ist unverzichtbar. Wir setzen uns dafür ein, dass es langfristig erhalten bleibt – statt Tiere an fragwürdige Einrichtungen auszulagern.
🕊️ Stadttaubenmanagement
Wir unterstützen das Taubenhaus am Marler Stern. Es schützt Tiere und sorgt gleichzeitig für Sauberkeit und Akzeptanz in der Innenstadt.
🐝 Artenvielfalt fördern
Blühwiesen, heimische Pflanzen, kein Gift auf städtischen Flächen – wir wollen, dass Marl Lebensraum bleibt. Auch private Schottergärten sollen verboten werden.
15. Sport & Bewegung 🏃
🏞️ Bewegung im Wohnumfeld
Sport muss nicht im Verein beginnen. Wir fördern Bewegungsangebote im öffentlichen Raum – in Parks, auf Schulhöfen, am Zechenplatz Brassert.
🤝 Vereine stärken
Sportvereine leisten wertvolle Arbeit für Jugend, Integration und Gesundheit. Wir wollen sie unterstützen – finanziell und strukturell.
🏊 Schwimmen lernen
Immer weniger Kinder können schwimmen. Wir fordern: alle Lehrschwimmbecken erhalten, Kooperation mit Schulen und Vereinen ausbauen.
🏟️ Sportflächen schützen
Keine Bebauung von Sportanlagen – auch nicht, wenn sie aktuell nicht genutzt werden. Sie sollen als Freizeit- oder Bewegungsflächen erhalten bleiben.
Und wenn Sie bis hier gelesen haben, dann wissen Sie: Wir meinen es ernst – mit Marl, mit Ihnen, mit Veränderung. Jetzt sind Sie dran.
▶ Jetzt handeln. Zukunft sichern. Kritisch wählen – für ein lebenswertes Marl!
Satzung und Vorstand
Gemeinsam Handeln
Satzung des Vereins „Kritische Bürger Marl“
Der Verein führt den Namen „Kritische Bürger Marl“
Sitz des Vereins ist 45770 Marl, Widukindstr.3
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
Zweck des Vereins ist die Teilnahme an der politischen Willensbildung, Kommunalpolitik zu betreiben und sich an Kommunalwahlen zu beteiligen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist Grundlage allen Vereinshandelns.
Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
Neben der Schriftlichkeit ist auch die digitale Form z.B. mittels E-Mail oder per Videokonferenz möglich.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen den Vereinsgrundlage verstoßen hat
Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Dem Auszuschließenden ist vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Gegen den Ausschluss aus dem Verein kann die betroffene Person binnen eines Monats nach Zugang der Entscheidung Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Die Beschwerde gegen den Ausschluss hat aufschiebende Wirkung.
Die Mitgliederversammlung kann jede natürliche Person, die sich besonders um den Verein gedient gemacht hat, zum Ehrenmitglied ernennen.
Es wird ein Jahresbeitrag von 12,-Euro erhoben. Der Verein führt eine Barkasse und ein Kassenbuch.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 3 Personen. Dem/Der 1.Vorsitzenden, dem/der StellvertreterIn und dem/der SchriftführererIn. Über weitere Vorstandsämter entscheidet die Mitgliederversammlung.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsdauer aus, kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied bestellen.
Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Einberufung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
b) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
c) Erstellung des Jahresberichtes
d) Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
e) Wahlen und Aufstellung von Wahlkandidaten für die Kommunalwahl
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist nicht zulässig.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die auch online stattfinden dürfen.
Vorstandssitzungen sind vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom
Stellvertreter einzuberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Sitzungsleiter ist der 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung der Stellvertreter.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Über die Vorstandssitzungen ist auf Antrag ein Protokoll zu führen, das Ort und Zeit der Sitzung, Namen der Teilnehmer, gefasste Beschlüsse und Abstimmungsergebnis enthalten soll. Das Protokoll dient Beweiszwecken.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
b) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
c) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
d) Entscheidung über Einführung, Höhe und Fälligkeit eines Beitrags
e) Entscheidung über Beschwerden gegen die Ablehnung eines Ausschließungsbeschluss des Vorstandes
f) Ernennung von Ehrenmitgliedern
g) Entgegennahme des Jahresberichts und sonstiger Berichte des Vorstandes
h) Entlastung des Vorstandes
i) Bei Bedarf kassenrechtliche Wahlen und Genehmigung von Kassenberichten
Alle 2 Jahre findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins statt. Weitere (außerordentliche) Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es der Vorstand beschließt oder wenn die Einberufung von 51% der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangt wird. Es ist ein Versammlungsleiter zu wählen.
Mitgliederversammlungen, außer denen, die Wahlen zur Kommunalwahl vorsehen, können auch digital per Videokonferenz stattfinden.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist. Protokollführer ist der Schriftführer, bei dessen Verhinderung bestimmt die Versammlung den Protokollführer.
Das Protokoll soll den Ort und die Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person von Versammlungsleiter und Protokollführer, die Tagesordnung, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen einzuberufen. Die Einberufung erfolgt online per Mail oder auf Antrag schriftlich an die letzte vom Mitglied bekanntgegebene Adresse unter Angabe der Tagesordnung.
Jedes Mitglied kann beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Geht ein solcher Antrag spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand ein, ist die Tagesordnung zu Beginn der Mitgliederversammlung entsprechend zu ergänzen.
Geht er später ein oder wird er erst in der Mitgliederversammlung gestellt, beschließt die Mitgliederversammlung über die Zulassung.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20% aller Vereinsmitglieder anwesend sind.
Bei Beschlussunfähigkeit hat der Vorstand innerhalb von einer Woche eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese zweite Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig, wenn hierauf in der Einladung hingewiesen wurde; für deren Ladung gelten im Übrigen die allgemeinen Bestimmungen.
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet, ist auch dieser verhindert, bestimmt die Versammlung den Leiter.
Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der Aussprache einem anderen Mitglied übertragen werden.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied (auch jedes Ehrenmitglied) eine Stimme. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn mindestens ein Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.
Abstimmungsvorschriften im Zusammenhang mit der Kommunalwahl gelten vorrangig.
Soweit in gegenwärtiger Satzung nicht ausdrücklich anders bestimmt, fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein Quorum gibt es nicht.
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ist jedoch erforderlich für:
a) die Änderung der Satzung
b) die Auflösung des Vereins
c) die Zulassung von nachträglichen Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung
5. Für Wahlen gelten die Bestimmungen über die Beschlussfassung entsprechend.
Erreicht jedoch im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit, ist die Wahl zu wiederholen. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit, genügt in jedem weiteren Wahlgang die einfache Mehrheit.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Liquidatoren sind der 1. und 2. Vorsitzende als je einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren, soweit die Versammlung nichts anders beschließt.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an das Klarahospiz Marl.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 12. März 2025
Am Gründungstag gewählter erster Vorstand:
-
Vorsitzender: Michael Sandkühler
-
Stellvertretende/r Vorsitzender: Daniel Schulz
-
Schriftführerin: Katharina Sandkühler
-
Beisitzer: Christoph Kuhl
Kritische Stimme
Offene Diskussionen
Als politische Wählervereinigung legen wir Wert auf offene und kritische Diskussionen. Durch konstruktive Kritik und sachliche Auseinandersetzungen tragen wir zur Verbesserung politischer Entscheidungen und zur Förderung demokratischer Prozesse bei.







